Wichtige Informationen zum Thema E-Rechnung:
Durch das Wachstumschancengesetzt ergeben sich für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ab dem 1.1.2025 wichtige Änderungen zu den Themen Rechnungsempfang sowie Rechnungsversand. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen dazu einige Informationen bereit stellen.
Unser Mandantenrundschreiben zum Thema E-Rechnung finden Sie HIER
Einen Leitfaden zur Einführung der E-Rechnung in Ihr Unternehmen hat die DATEV bereit gestellt:
Für Ihr Unternehmen ergeben sich folge Vorteile mit der E-Rechnung (Quelle: DATEV eG):
Eine Übersicht zu den Unterschieden zwischen Papier, PDF und E-Rechnung hat der Bund unter folgender Homepage bereit gestellt.
https://www.e-rechnung-bund.de/e-rechnung/unterschied-zwischen-papier-pdf-und-erechnung/
Um E-Rechnungen, welche nicht über einen menschenlesbaren Teil verfügen, zu visualisieren kann folgendes Toll genutzt werden:
http://www.erechnung.elster.de
Informationen zum DATEV E-Rechnungspostfach
